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Anschrift / Erreichbarkeit

Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
Postfach 10 12 61
38842 Wernigerode
Tel.: 03943 5310
Fax: 03943 531140
E-Mail: ag-wr(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Behördenleitung

Direktor des Amtsgerichts: Herr Ulrich Baumann
Geschäftsleiterin: Frau Carola Kuha

Datenschutz

Datenschutzbeauftragte: Frau Antje Ringat

Allgemeines

Das Amtsgericht Wernigerode ist Eines von 23 Amtsgerichten im Land Sachsen-Anhalt.

Zum Amtsgericht Wernigerode gehört eine Rechtsantragstelle, in der Bürgerinnen und Bürger in ausgewählten Angelegenheiten Anträge stellen können. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht erforderlich. Die Rechtsantragstelle ist geöffnet im Zeitraum montags bis freitags zu den ausgewiesenen Sprechzeiten.

In dieser Zeit und in der Zeit, in der öffentliche Gerichtsverhandlungen stattfinden, ist das Amtsgericht Wernigerode für Sie öffentlich und ohne Voranmeldung zugänglich.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Wernigerode

Für welche Angelegenheiten das Amtsgericht Wernigerode zuständig ist, richtet sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie den jeweiligen Verfahrensordnungen.

Zu letzteren gehören u.a. die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist auch das Amtsgericht Wernigerode als Eingangsgericht konzipiert. Viele Rechtssachen gehören deshalb zur sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts.

Wenn nicht die Landgerichte zuständig sind, entscheidet das Amtsgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. § 23 GVG) u.a. über

- Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro.

- Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen.

In Familiensachen (vgl. § 111 FamFG) ist das Amtsgericht u.a. zuständig in

- Ehesachen,

- Kindschaftssachen,

- Abstammungssachen,

- Adoptionssachen,

- Gewaltschutzsachen,

- Unterhaltssachen.

Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Versteigerungs-, Nachlass- und Betreuungsgericht sowie Grundbuchamt.

Mahnverfahren werden für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausschließlich von dem Amtsgericht Ascherleben, dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, bearbeitet.

Registerverfahren sind ausschließlich dem Amtsgericht Stendal als zentralem Registergericht zugewiesen. Es führt das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister für Sachsen-Anhalt.

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für Sachsen-Anhalt.

In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf Vergehen und Verbrechen, soweit nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichts, also insbesondere des Landgerichts, gegeben ist. Es entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, letzteres bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen).

Danach ist das Amtsgericht gemäß § 24 GVG zuständig für

  • Vergehen, soweit keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist (zuständig ist das Schöffengericht),
  • alle Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende (zuständig ist der Jugendrichter oder das  Jugendschöffengericht) (Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 Jahren und 18 Jahren alt ist, Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit zwischen 18 Jahren und 21 Jahren alt ist),
  • Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten) sowie
  • in Ermittlungssachen über Anträge und Beschwerden der Staatsanwaltschaft (Ermittlungsrichter)

Sprechzeiten

Montag         09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag       09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch       09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag   09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag           09:00 bis 12:00 Uhr

 

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - sinnvoll und zu empfehlen, eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu treffen. Ansprechpartner für die Terminvereinbarungen sind die Serviceeinheiten des Amtsgerichts.

Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Bankverbindung

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
Deutsche Bundesbank
IBAN    DE11 8100 0000 0081 0015 83
BIC      MARKDEF1810

Behindertengerechter Zugang

Das alte Amtsgerichtsgebäude wurde 1893 erbaut.

Für behinderte Mitbürger /-innen  sind leider keine optimalen Bedingungen vorhanden.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts sind jedoch stets bemüht, jedem Bürger den Aufenthalt im Gericht so angenehm wie möglich zu machen und stehen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite. Bitte sprechen Sie uns an!

Um auf Wunsch Hilfe zu bekommen, befindet sich links neben dem Haupteingang vor der Treppe eine Klingel für Hilfsbedürftige.

 

Weiteres zum Barrierefreien Zugang zu Justizgebäuden erfahren Sie hier:

Der Neubau selbst weist keine Schwellen auf und ist mit einem Fahrstuhl ausgestattet. Auch Behindertentoiletten gehören dort zur Ausstattung.

Leider ist er nicht frei zugänglich. Zunächst muss man sich wieder am Haupteingang melden, damit die Seitentüren aufgeschlossen werden.